Zum 1. Januar treten Änderungen des Strafgesetzbuches in Kraft, mit denen der Menschenhandel effektiver bekämpft werden kann. Die Änderungen setzen internationale Übereinkommen auf UN- und EU-Ebene um.
Das neue Recht gestaltet die Strafvorschriften zum Menschenhandel übersichtlicher. Verbessert werden bereits bestehende Strafvorschriften, die den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sanktionieren. Es ist nicht nur strafbar, Menschen in die Prostitution zu treiben, sondern auch die Opfer in Peep-Shows oder für pornographische Darstellungen unwürdig auszunutzen. Die heute schon strafbare Zwangsverheiratung wird zukünftig als besonders schwerer Fall der Nötigung bestraft.
Die neuen Vorschriften bestrafen umfassender als bislang den Menschenhandel, der die Ausbeutung der Arbeitskraft verfolgt. Erfasst werden in Zukunft etwa Fälle, in denen das Opfer unter Ausnutzung einer Zwangslage oder auslandsspezifischer Hilflosigkeit, durch Drohung oder List dazu gebracht wird, menschenverachtende Arbeitsverhältnisse anzunehmen.
Für Opfer von Menschenhandel wird es mit dem neuen Recht einfacher, Strafanzeige gegen ihre Peiniger zu erstatten.